«In der Lehrschweiserprufung sollen die praktischen und fachkundlichen Fahigkeiten unter Beweis gestellt werden, die zur Ausbildung und Beaufsichtigung von Schweisern erforderlich sind. Der Lehrschweiser ist berechtigt, auf seinem Fachgebiet Sch weiser auszubilden. Die Richtlinie nen. nt die Voraussetzungen for den Beuch des Lehrgangs und beschreibt den Ausbildungsgang und die Prufungsanforderungen. In einer Tabelle sind die Prufungsaufgaben zusammengefast."